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Abrechnung über die Grundversicherung
Die Grundversicherung zahlt Psychotherapien bei Psychiatern
sowie bei delegiert arbeitenden PsychotherapeutInnen.
Delegiert arbeitend / delegierte Psychotherapie heisst,
dass die betreffenden PsychotherapeutInnen bei einem Psychiater / Arzt
angestellt sind, und so als ArbeitnehmerInnen dieser Psychiater / Ärzte
ebenfalls (über die Abrechnungsstelle des Psychiaters) über
die Grundversicherung abrechnen können.
Eigentlich ist diese Regelung (Grundlage eines medizinisch-psychiatrischen
Studiums als einzige Grundlage für abrechnungspflichtige Psychotherapie
über die Krankenkasse) ein "alter Zopf", ist weder fachlich noch
wissenschaftlich begründbar, und hat nichts mit der Qualität
der Psychotherapie zu tun (im Gegenteil...), sondern primär mit Standespolitik,
alten Traditionen und Mythen, und damit, dass die Ärzte-Lobby (und
natürlich weitere interessierte Kreise, welche von einer Medizialisierung
der Psychotherapie profitieren...) gut gearbeitet und funktioniert hat...
- siehe auch: Informationen
zu unterschiedlichen Anforderungen für die verschiedenen Titel
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Diese Leistungen sind in der Grundversicherung gedeckt
Alternativ-Medizin
Behandlungen mit erfahrungs-, komplementär- oder naturmedizinischen
Methoden sind in der Grundversicherung gedeckt, wenn die Heilmethode als
wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich anerkannt ist. Kassenpflichtig
sind auch alternative Heilmittel, die vom behandelnden Arzt verschrieben
werden und in der Spezialitätenliste enthalten sind.
Seit Juli 2005 sind diese fünf alternative Methoden nicht mehr im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten: Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin.
Wer sich weiterhin nach einer dieser Methoden behandeln lässt, muss die Kosten dafür entweder selber tragen, eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen oder sich für die hoffentlich bald zur Abstimmung gelangende Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" einsetzen.
Arzt ambulant
Aus der Grundversicherung werden alle Behandlungen vergütet,
die von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden. Daneben
können auch andere Personen (z.B. Physiotherapeuten/-innen, Ergotherapeuten/-innen)
im Auftrag des Arztes oder der Ärztin bestimmte Leistungen erbringen.
Wer sich nicht am Wohn- oder am Arbeitsort behandeln lässt, muss mit ungedeckten Kosten rechnen. Diese Einschränkung gilt nicht bei Notfällen.
Auslandschutz
Bei einem Notfall im Ausland zahlt die Grundversicherung maximal
doppelt so viel, wie die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Für Arzt- und Spitalkosten innerhalb Europas sind Sie mit der Grundversicherung
meist ausreichend abgedeckt. Bei Überseereisen ist ein zusätzlicher
Versicherungsschutz aber unerlässlich.
Auf Reisen in EU- und EFTA-Länder müssen Sie bei Notfällen die "Europäische Krankenversicherungskarte" vorweisen, sonst müssen Sie die Kosten gleich vor Ort bezahlen.
Bei Bedarf können Sie den Auslandschutz mit einer Zusatzversicherung oder einer separaten, zeitlich begrenzten Ferien- und Reiseversicherung erweitern.
Badekuren
An die Kosten von ärztlich verordneten Badekuren leistet
die Grundversicherung während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr
einen Beitrag von 10 Franken pro Tag. Die Kosten für Arzt, Medikamente
und (anerkannte) Therapien werden voll übernommen.
Medikamente
Die Grundversicherung übernimmt sämtliche Medikamente,
die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden und die
in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Auch einzelne homöopathische
Medikamente sowie Generika sind kassenpflichtig.
Wer sich ein Originalmedikament statt ein gleichwertiges Generikum verschreiben lässt, muss neu einen Selbstbehalt von 20% bezahlen.
Über einen Krankenpflegezusatz werden auch einzelne Medikamente vergütet, welche die Kriterien für eine Zulassung in die Spezialitätenliste (noch) nicht erfüllen.
Mutterschaft
Die Grundversicherung übernimmt neben den Geburtskosten
in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton auch 7 Routineuntersuchungen
(inkl. 2 Ultraschalluntersuchen) sowie 1 Nachkontrolle und 3 Stillberatungen.
Wer einen bestimmten Gynäkologen für die Geburt wählen möchte, braucht unter Umständen eine Spitalzusatzversicherung für die halbprivate oder private Abteilung (Karenzfristen beachten!).
Pflege/Spitex
Die Grundversicherung leistet kantonal unterschiedliche Beiträge
an die Kosten von Pflegeleistungen zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim.
Ärzte oder Ärztinnen können ohne weiteres bis zu 60 Spitex-Stunden
pro Quartal verordnen. Weitere Pflegestunden müssen von der Krankenkasse
bewilligt werden.
Die Kostenbeteiligung im Pflegeheim richtet sich nach dem Umfang der benötigten Pflegeleistungen. Aufenthalt und Verpflegung im Pflegeheim sind nicht gedeckt.
Physiotherapie
Die Kosten für Physiotherapie sind in der Grundversicherung
gedeckt, wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde und von einer
zugelassenen Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten durchgeführt
wird. Es können bis zu 12 Sitzungen innerhalb von drei Monaten verschrieben
werden. Falls erforderlich, kann der Arzt oder die Ärztin eine Fortsetzung
der Behandlung anordnen.
Im Unterschied zur Physiotherapie kann die Behandlung durch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren ohne ärztliche Verordnung erfolgen.
Prävention
Impfungen:
(z.B. Tetanus, Diphtherie, Röteln, Masern, Mumps, Kinderlähmung,
Grippeimpfung bei über 65-Jährigen).
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen:
alle 3 Jahre (sofern zuvor zwei Jahreskontrollen ohne Befund waren).
Mammographie:
alle zwei Jahre für Frauen ab 50, jedes Jahr für Frauen, deren
Mutter, Tochter oder Schwester an Brustkrebs erkrankt sind.
Alle diese Leistungen sind kassenpflichtig, auch wenn kein Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann weitere Untersuchungen anordnen, wenn es Anhaltspunkte für eine Erkrankung gibt.
Psychotherapie
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapien
nach Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Bedingung
ist zudem, dass die Behandlungen durch einen Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen.
Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten werden nur dann übernommen, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht stattfinden (so genannte «delegierte Psychotherapie»). Erfordert eine Psychotherapie mehr als zehn Sitzungen (inkl. Abklärungssitzungen), werden weitere Sitzungen nur nach vorheriger Kostengutsprache der Krankenkasse übernommen.
Für die Behandlung durch nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten ohne ärztliche Aufsicht benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
Sehhilfen / Brillen
Die Grundversicherung bezahlt Beiträge an Brillengläser
und Kontaktlinsen. Sie betragen für Erwachsene alle 5 Jahre 180 Franken,
für Kinder (bis zum 18. Altersjahr) 180 Franken pro Jahr. Bei sehr
starken Sehfehlern oder bestimmten Erkrankungen übernimmt die Grundversicherung
auch höhere Beiträge als die gesetzlich vorgesehenen.
Zusätzliche Kostenbeiträge an Brillen und Kontaktlinsen zahlen die Kassen aus einer Zusatzversicherung..
Spital
Die Grundversicherung bezahlt die Behandlung und den Aufenthalt
in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton, das in der kantonalen
Spitalliste aufgeführt ist.
Allgemeine Abteilung bedeutet in der Regel, dass Sie im Mehrbettzimmer
untergebracht sind und den Ihnen zugeteilten Arzt akzeptieren müssen.
In Notfällen gilt die Deckung in der ganzen Schweiz, sofern ein Heimtransport
nicht möglich ist, sowie mit begrenzten Leistungen auch im Ausland.
Wenn Ihnen freie Arzt- und Spitalwahl wichtig ist oder wenn Sie mehr Privatsphäre im Spital möchten (1- oder 2-Bett-Zimmer), können Sie eine freiwillige Spitalzusatzversicherung abschliessen. Die wichtigsten Spitalzusätze sind diejenigen für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz, halbprivate oder private Abteilung. Daneben gibt es aber auch Spezialmodelle wie die Hotellerieversicherung, die Versicherung mit flexibler Spitalabteilungswahl oder die Privatarztversicherung.
Transporte
Die Grundversicherung unterscheidet zwischen «Rettung»
und «Transport». Bei einer Rettung wird der Versicherte aus
einer lebensbedrohlichen Lage gerettet (z.B. nach einem Bergunfall oder
bei einem Herzinfarkt).
An medizinisch notwendige Rettungsaktionen bezahlt die Grundversicherung die Hälfte, maximal 5'000 Franken pro Jahr. Wenn die Umstände einen Ambulanztransport erfordern, aber keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, bezahlt die Grundversicherung wiederum die Hälfte, höchstens aber 500 Franken pro Jahr.
Transportkosten für eine Spitalverlegung, z.B. für spezielle Untersuchungen, sind vollumfänglich gedeckt. Wem diese Leistungen zu gering sind, kann die Deckung für Transportkosten über eine Zusatzversicherung erweitern.
Zahnarzt
Die Grundversicherung vergütet die Behandlungskosten nur
in bestimmten Fällen, z.B. schweren Erkrankungen des Kausystems,
Allgemeinerkrankungen (Leukämie, Herzoperation etc.) oder wenn nach
Unfällen keine andere Versicherung die Behandlungskosten deckt.
Zahnfüllungen bei Karies, das Ziehen von Weisheitszähnen, Amalgamsanierungen
oder die Korrektur von Zahnstellungen (Zahnspangen bei Kindern) werden
nicht übernommen.
Spezialversicherungen für normale Abnützungsschäden (z.B. durch Karies) lohnen sich in der Regel nicht. Zahnstellungskorrekturen für Kinder sollte man dagegen über eine Zusatzversicherung versichern.
(siehe: VZ-Online)
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Die grösste Versicherungsfalle ist
die Einstellung "Geiz ist Geil" und
... wenn der Preis für Ihre Gesundheit das einzige
Kriterium ist!
So bietet z.B. das VZ (Versicherungszentrum) (wie auch
andere "Vergleichsportale") einen Link Wer bietet die beste
Spitalzusatzversicherung? Sie geben ihre Postleitzahl und ihren Jahrgang
ein..., und erhalten nicht die "Beste", sondern die
"Billigste".... Allerdings
ist die "Billigste" eben vom Angebot her NICHT DIE BESTE...
(siehe Zusatzversicherung
für Psychotherapie)
Doch wenn Sie meinen, das Billigste und Meist-Beworbene
sei das Beste für sie..., dann bedienen sie sich.
Sie werden es - gemäss meiner lanjährigen Beratungs- und Praxiserfahrung
- schlussendlich ziemlich sicher bereuen...
siehe:
Franchisen-Wahl
oder - Klartext gesprochen - "Selbstverarschung durch zu hohe
Franchise"
Hausarztmodell
Franchisen-Wahl
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Zusatzversicherungen
Die
grösste Versicherungsfalle
Angebote der Zusatzversicherungen für Psychotherapie
Vorsicht!
Die sich als die "Billigst" präsentierende KK ist nicht
die Nützlichste und Beste !!
Franchisen-Wahl
Hausarzt-Modell
Zusatzversicherungen für alternative Medizin
Zusatzversicherung "Spitäler ganze Schweiz"
Zusatzversicherung: Reise und Ferienversicherung
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Vergleichsportale für "Geiz
ist Geil-Freunde" und Selbstverarscher...
comparis.ch/Krankenkassen
www.help.ch/kk
www.krankenkassen2007.ch.vu
www.bonus.ch
INFO über Krankenversicherungsangebote im Bereich Zusatzversicherung
Grundsätzliches
Die Zusatzversicherungsangebote für Psychotherapie in einer Übersicht
Die Zusatzversicherungsangebote für alternative
Medizin in einer Übersicht
- Tabellarische Übersicht (Datum
angeben und alle 3 Monate erneuern !!!)
- Link machen zur
aktuellen Übersicht des SPV !!!
Welche Zusatzversicherungs-Angebote sind grundsätzlich sinnvoll ?
Spitalzusatz-Versicherung ganze Schweiz
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ABON Vital® Vitalkost trägt dazu bei, dass sich beim Verzehr schon nach einigen Tagen das Wohlbefinden für Körper und Geist verbessert. Wichtig dafür aber ist der Verzehr morgens auf leeren Magen (einen Esslöffel voll ABON Vital® Vitalkost in einem Glas Wasser oder Saft auflösen und trinken). So kann dem Körper die Aminosäure L-Tryptophan zugeführt werden. Die stimmungsaufhellende Wirkung von L-Tryptophan beruht dabei vermutlich auf der Tatsache, dass es im menschlichen Körper zu Serotonin umgewandelt wird. -->>mehr |
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