Informationen zur Abrechnung über die KK-Grundversicherung
Informationen zur Abrechnung über die KK-Grundversicherung



Abrechnung über die Grundversicherung
Abrechnung von Psychotherapie über die Grundversicherung

Diese Leistungen sind über die Grundversicherung gedeckt
- Alternativ-Medizin
- Arzt ambulant
- Auslandschutz
- Badekuren
- Medikamente
- Mutterschaft
- Pflege/Spitex
- Physiotherapie
- Prävention
- Psychotherapie
- Sehhilfen / Brillen
- Spital
- Transporte
- Zahnarzt

Franchisen-Wahl
Die grössten VersicherungsFallen
Zusatzversicherungen
Prämien-Vergleichsportale

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Abrechnung über die Grundversicherung


Die Grundversicherung zahlt Psychotherapien bei Psychiatern sowie bei delegiert arbeitenden PsychotherapeutInnen.
Delegiert arbeitend / delegierte Psychotherapie heisst, dass die betreffenden PsychotherapeutInnen bei einem Psychiater / Arzt angestellt sind, und so als ArbeitnehmerInnen dieser Psychiater / Ärzte ebenfalls (über die Abrechnungsstelle des Psychiaters) über die Grundversicherung abrechnen können.

Eigentlich ist diese Regelung (Grundlage eines medizinisch-psychiatrischen Studiums als einzige Grundlage für abrechnungspflichtige Psychotherapie über die Krankenkasse) ein "alter Zopf", ist weder fachlich noch wissenschaftlich begründbar, und hat nichts mit der Qualität der Psychotherapie zu tun (im Gegenteil...), sondern primär mit Standespolitik, alten Traditionen und Mythen, und damit, dass die Ärzte-Lobby (und natürlich weitere interessierte Kreise, welche von einer Medizialisierung der Psychotherapie profitieren...) gut gearbeitet und funktioniert hat...
- siehe auch: Informationen zu unterschiedlichen Anforderungen für die verschiedenen Titel

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Diese Leistungen sind in der Grundversicherung gedeckt


Alternativ-Medizin
Behandlungen mit erfahrungs-, komplementär- oder naturmedizinischen Methoden sind in der Grundversicherung gedeckt, wenn die Heilmethode als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich anerkannt ist. Kassenpflichtig sind auch alternative Heilmittel, die vom behandelnden Arzt verschrieben werden und in der Spezialitätenliste enthalten sind.

Seit Juli 2005 sind diese fünf alternative Methoden nicht mehr im Leistungskatalog der Grundversicherung enthalten: Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin.

Wer sich weiterhin nach einer dieser Methoden behandeln lässt, muss die Kosten dafür entweder selber tragen, eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen oder sich für die hoffentlich bald zur Abstimmung gelangende Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" einsetzen.


Arzt ambulant
Aus der Grundversicherung werden alle Behandlungen vergütet, die von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden. Daneben können auch andere Personen (z.B. Physiotherapeuten/-innen, Ergotherapeuten/-innen) im Auftrag des Arztes oder der Ärztin bestimmte Leistungen erbringen.

Wer sich nicht am Wohn- oder am Arbeitsort behandeln lässt, muss mit ungedeckten Kosten rechnen. Diese Einschränkung gilt nicht bei Notfällen.


Auslandschutz
Bei einem Notfall im Ausland zahlt die Grundversicherung maximal doppelt so viel, wie die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Für Arzt- und Spitalkosten innerhalb Europas sind Sie mit der Grundversicherung meist ausreichend abgedeckt. Bei Überseereisen ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz aber unerlässlich.

Auf Reisen in EU- und EFTA-Länder müssen Sie bei Notfällen die "Europäische Krankenversicherungskarte" vorweisen, sonst müssen Sie die Kosten gleich vor Ort bezahlen.

Bei Bedarf können Sie den Auslandschutz mit einer Zusatzversicherung oder einer separaten, zeitlich begrenzten Ferien- und Reiseversicherung erweitern.


Badekuren
An die Kosten von ärztlich verordneten Badekuren leistet die Grundversicherung während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr einen Beitrag von 10 Franken pro Tag. Die Kosten für Arzt, Medikamente und (anerkannte) Therapien werden voll übernommen.


Medikamente
Die Grundversicherung übernimmt sämtliche Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden und die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Auch einzelne homöopathische Medikamente sowie Generika sind kassenpflichtig.

Wer sich ein Originalmedikament statt ein gleichwertiges Generikum verschreiben lässt, muss neu einen Selbstbehalt von 20% bezahlen.

Über einen Krankenpflegezusatz werden auch einzelne Medikamente vergütet, welche die Kriterien für eine Zulassung in die Spezialitätenliste (noch) nicht erfüllen.


Mutterschaft
Die Grundversicherung übernimmt neben den Geburtskosten in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton auch 7 Routineuntersuchungen (inkl. 2 Ultraschalluntersuchen) sowie 1 Nachkontrolle und 3 Stillberatungen.

Wer einen bestimmten Gynäkologen für die Geburt wählen möchte, braucht unter Umständen eine Spitalzusatzversicherung für die halbprivate oder private Abteilung (Karenzfristen beachten!).


Pflege/Spitex
Die Grundversicherung leistet kantonal unterschiedliche Beiträge an die Kosten von Pflegeleistungen zu Hause (Spitex) oder im Pflegeheim. Ärzte oder Ärztinnen können ohne weiteres bis zu 60 Spitex-Stunden pro Quartal verordnen. Weitere Pflegestunden müssen von der Krankenkasse bewilligt werden.

Die Kostenbeteiligung im Pflegeheim richtet sich nach dem Umfang der benötigten Pflegeleistungen. Aufenthalt und Verpflegung im Pflegeheim sind nicht gedeckt.


Physiotherapie
Die Kosten für Physiotherapie sind in der Grundversicherung gedeckt, wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde und von einer zugelassenen Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten durchgeführt wird. Es können bis zu 12 Sitzungen innerhalb von drei Monaten verschrieben werden. Falls erforderlich, kann der Arzt oder die Ärztin eine Fortsetzung der Behandlung anordnen.

Im Unterschied zur Physiotherapie kann die Behandlung durch Chiropraktorinnen und Chiropraktoren ohne ärztliche Verordnung erfolgen.


Prävention
Impfungen:
(z.B. Tetanus, Diphtherie, Röteln, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Grippeimpfung bei über 65-Jährigen).

Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen:
alle 3 Jahre (sofern zuvor zwei Jahreskontrollen ohne Befund waren).

Mammographie:
alle zwei Jahre für Frauen ab 50, jedes Jahr für Frauen, deren Mutter, Tochter oder Schwester an Brustkrebs erkrankt sind.

Alle diese Leistungen sind kassenpflichtig, auch wenn kein Verdacht auf eine Erkrankung besteht. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann weitere Untersuchungen anordnen, wenn es Anhaltspunkte für eine Erkrankung gibt.


Psychotherapie
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapien nach Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Bedingung ist zudem, dass die Behandlungen durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgen.

Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten werden nur dann übernommen, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht stattfinden (so genannte «delegierte Psychotherapie»). Erfordert eine Psychotherapie mehr als zehn Sitzungen (inkl. Abklärungssitzungen), werden weitere Sitzungen nur nach vorheriger Kostengutsprache der Krankenkasse übernommen.

Für die Behandlung durch nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten ohne ärztliche Aufsicht benötigen Sie eine Zusatzversicherung.


Sehhilfen / Brillen
Die Grundversicherung bezahlt Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen. Sie betragen für Erwachsene alle 5 Jahre 180 Franken, für Kinder (bis zum 18. Altersjahr) 180 Franken pro Jahr. Bei sehr starken Sehfehlern oder bestimmten Erkrankungen übernimmt die Grundversicherung auch höhere Beiträge als die gesetzlich vorgesehenen.

Zusätzliche Kostenbeiträge an Brillen und Kontaktlinsen zahlen die Kassen aus einer Zusatzversicherung..


Spital
Die Grundversicherung bezahlt die Behandlung und den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton, das in der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist.
Allgemeine Abteilung bedeutet in der Regel, dass Sie im Mehrbettzimmer untergebracht sind und den Ihnen zugeteilten Arzt akzeptieren müssen. In Notfällen gilt die Deckung in der ganzen Schweiz, sofern ein Heimtransport nicht möglich ist, sowie mit begrenzten Leistungen auch im Ausland.

Wenn Ihnen freie Arzt- und Spitalwahl wichtig ist oder wenn Sie mehr Privatsphäre im Spital möchten (1- oder 2-Bett-Zimmer), können Sie eine freiwillige Spitalzusatzversicherung abschliessen. Die wichtigsten Spitalzusätze sind diejenigen für die allgemeine Abteilung ganze Schweiz, halbprivate oder private Abteilung. Daneben gibt es aber auch Spezialmodelle wie die Hotellerieversicherung, die Versicherung mit flexibler Spitalabteilungswahl oder die Privatarztversicherung.


Transporte
Die Grundversicherung unterscheidet zwischen «Rettung» und «Transport». Bei einer Rettung wird der Versicherte aus einer lebensbedrohlichen Lage gerettet (z.B. nach einem Bergunfall oder bei einem Herzinfarkt).

An medizinisch notwendige Rettungsaktionen bezahlt die Grundversicherung die Hälfte, maximal 5'000 Franken pro Jahr. Wenn die Umstände einen Ambulanztransport erfordern, aber keine unmittelbare Lebensgefahr besteht, bezahlt die Grundversicherung wiederum die Hälfte, höchstens aber 500 Franken pro Jahr.

Transportkosten für eine Spitalverlegung, z.B. für spezielle Untersuchungen, sind vollumfänglich gedeckt. Wem diese Leistungen zu gering sind, kann die Deckung für Transportkosten über eine Zusatzversicherung erweitern.


Zahnarzt
Die Grundversicherung vergütet die Behandlungskosten nur in bestimmten Fällen, z.B. schweren Erkrankungen des Kausystems, Allgemeinerkrankungen (Leukämie, Herzoperation etc.) oder wenn nach Unfällen keine andere Versicherung die Behandlungskosten deckt.
Zahnfüllungen bei Karies, das Ziehen von Weisheitszähnen, Amalgamsanierungen oder die Korrektur von Zahnstellungen (Zahnspangen bei Kindern) werden nicht übernommen.

Spezialversicherungen für normale Abnützungsschäden (z.B. durch Karies) lohnen sich in der Regel nicht. Zahnstellungskorrekturen für Kinder sollte man dagegen über eine Zusatzversicherung versichern.

(siehe: VZ-Online)

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Die grösste
Versicherungsfalle ist die Einstellung "Geiz ist Geil" und ... wenn der Preis für Ihre Gesundheit das einzige Kriterium ist!
So bietet z.B. das VZ (Versicherungszentrum) (wie auch andere "Vergleichsportale") einen Link Wer bietet die beste Spitalzusatzversicherung? Sie geben ihre Postleitzahl und ihren Jahrgang ein..., und erhalten nicht die "Beste", sondern die "Billigste".... Allerdings ist die "Billigste" eben vom Angebot her NICHT DIE BESTE... (siehe Zusatzversicherung für Psychotherapie)

Doch wenn Sie meinen, das Billigste und Meist-Beworbene sei das Beste für sie..., dann bedienen sie sich.
Sie werden es - gemäss meiner lanjährigen Beratungs- und Praxiserfahrung - schlussendlich ziemlich sicher bereuen...

siehe:
Franchisen-Wahl oder - Klartext gesprochen - "Selbstverarschung durch zu hohe Franchise"
Hausarztmodell

Franchisen-Wahl

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Zusatzversicherungen
Die grösste Versicherungsfalle
Angebote der Zusatzversicherungen für Psychotherapie

Vorsicht! Die sich als die "Billigst" präsentierende KK ist nicht die Nützlichste und Beste !!
Franchisen-Wahl

Hausarzt-Modell

Zusatzversicherungen für alternative Medizin

Zusatzversicherung "Spitäler ganze Schweiz"

Zusatzversicherung: Reise und Ferienversicherung

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Vergleichsportale für "Geiz ist Geil-Freunde" und Selbstverarscher...
comparis.ch/Krankenkassen
www.help.ch/kk
www.krankenkassen2007.ch.vu
www.bonus.ch

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INFO über Krankenversicherungsangebote im Bereich Zusatzversicherung

Grundsätzliches

Die Zusatzversicherungsangebote für Psychotherapie in einer Übersicht

Die Zusatzversicherungsangebote für alternative Medizin in einer Übersicht
- Tabellarische Übersicht (Datum angeben und alle 3 Monate erneuern !!!)
- Link machen zur aktuellen Übersicht des SPV !!!

Welche Zusatzversicherungs-Angebote sind grundsätzlich sinnvoll ?

Spitalzusatz-Versicherung ganze Schweiz

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