Grundsätzliches zum Thema Anerkennung / Praxisbewilligung |
Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie NICHT anerkannt: |
Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie anerkannt |
Praxisbewilligung (Voraussetzungen / kantonal geregelt) |
Unterscheidungen / Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachtiteln |
Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie nicht
anerkannt:
Akademische Titel wie lic.phil. I, Dr. phil. sind nicht
zwingend im Fachbereich Psychologie erworben worden, und auch Titel wie Dipl.
Psychologe oder lic.phil.,
Psychologe qalifizieren
nicht zur psychotherapeutischen Tätigkeit.
Sie bedeuten nur, dass der / die Inhaber dieser Titel ein Grundstudium in Psychologie
abgeschlossen haben.
Psychologie ist aber noch nicht Psychotherapie und qualifiziert nicht zu
psychotherapeutischer Tätigkeit, genau wie ein Medizinstudium auch
nicht.
Mit diesen Titeln darf man in der Schweiz in allen Kantonen welche mittlerweilen
die Psychotherapie geregelt haben, psychologisch Beratung
von gesunden anbieten, weil sie nicht zur Ausübung von Psychotherapie
qualifizieren.
Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie
anerkannt:
Psychotherapeut(in) SPV (SPV = Schweizerischer Psychotherapeuten-Verband)
PsychotherapeutInnen mit diesem Fachtitel haben nach ihrer Grundausbildung
/ Grundstudium eine von SPV
und CHARTA
anerkannte, 5-6 Jahre dauernde Spezialisierung in Psychotherapie abgeschlossen.
Psychotherapeut(in) FSP (FSP = Föderation der Schweizer
Psychologinnen und Psychologen, ein Zusammenschluss akademischer Psychologen/innen).
PsychotherapeutInnen mit diesem Fachtitel haben nach ihrer Grundausbildung
/ Grundstudium eine von der FSP anerkannte, 3-4 Jahre dauernde Spezialisierung
in Psychotherapie abgeschlossen.
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH: Bei den Psychiatern
besteht Gewähr für eine fachgerechte Ausbildung in Psychiatrie
und Psychopharmakologie. Alle Psychiater, die den Facharzttitel FMH nach
dem 1. Januar 1998 erworben haben, verfügen über eine der anerkannten
Psychotherapieausbildungen mit Abschluss, welche allerdings nur etwa die
Hälfte des Umfangs eines Psychotherapeuten SPV umfasst (siehe).
Von den Psychiatern mit einem Facharzttitel älteren Datums haben einige,
aber nicht alle diese Ausbildung freiwillig absolviert.
Trotzdem dürfen bis heute nur Psychiater im Rahmen der Grundversicherung
Psychotherapie machen und abrechnen. Bisher wird diese Thematik allerdings
behandelt, wie wenn es um Diskurse und Meinungen, statt um Tatsachen ginge.
Allerdings gibt es auch zwischen diesen anerkannten Titeln teilweise grössere
Unterschiede, z.B. was die Bedingungen zur Erlangung des Titels anbetrifft
(siehe).
Ganz abgesehen davon, dass auch im Grundstudium zwischen Ärzten und
klinischen PsychologInnen das psychologische Grundlagenwissen unterschiedlich
ausgebildet wird.
Praxisbewilligung Psychotherapie (Voraussetzungen / kantonal
geregelt)
Bis heute werden die Voraussetzungen für die Erlangung einer Praxisbewilligung für Psychotherapie von den Kantonen geregelt.
Welche psychotherapeutisch arbeitenden Personen erhalten heute von der Gesundheitsdirektion eine kantonale Praxisbewilligung?
Zusammengefasst erhalten heute zwei Kategorien von Psychotherpeut/innen eine kantonale Praxisbewilligung:
Offizielle Homepages zum Thema Praxisbewilligung in verschiedenen Kantonen:
ZH Kanton Zürich (Verordnung über die Berufe der Gesundheitspflege / Bewilligungen)
Unterscheidungen / Unterschiede
zwischen den verschiedenen Fachtiteln der verschiedenen Verbände (siehe
auch hier)
Fachtitel | Grundausbildung | Theorie / Wissen / klin. Training | Selbsterfahrung | Supervision eigener Praxis | weitere Bedingungen | psychotherap. |
Gesamtdauer |
Psychotherapeut SPV | sozialwissenschaftl. Hochschul-studium plus (bei gewissen Studienabschlüssen) Ergänzungsstudium Psychotherapiewissenschaften der Charta | Erwerb von Theorie in der gewählten Methode während 400 h | 300 h / Sitzungen, wovon mind. 100 Einzelsitzungen | 250 h / Sitzungen, wovon mindestens 100 h im Einzelsetting | Prozessualität (während mindesten fünf Jahren, davon ein Jahr Praktikum) und Integralität (siehe 3., 3.1. und 3.2.) des Ausbildungsganges. |
1 Jahr |
5 - 6 Jahre |
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP | Studium klinische Psychologie | 400 h | 200 h, davon mind. 100 Std. im Einzelsetting | 200 h, davon mind. 100 h im Einzelsetting | 400 h |
3 - 4 Jahre | |
Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH | Studium Medizin | 280 Std. | 125 h | 125 h (davon 60 Std. in der Gruppe) | 3 Fallberichte / 90 Std. | k. A. |
3 Jahre |
Um die Unterschiede noch etwas deutlicher zu machen, hier am Beispiel der von FMH und FSP anerkannte "Psychotherapeutische Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie" der Uni Basel mit den Anforderungen für PsychologInnen einerseits, und und ÄrztInnen andererseits:
Anerkennung | Fachwissen, inkl. klinisches Training | Selbsterfahrung | Supervision | Fallberichte | klinische Praxis | eigene |
Ärzte / FMH | 280 h |
125 |
125 |
3 FB / 90 h |
k.A. |
k.A. |
PsychologInnen / FSP | 640 h |
200 h |
200 h |
8 FB/240 h |
1800 h |
480 h |
Frage:
Ich habe verschiedentlich Kolleginnen und Kollegen mit Grundstudium
Medizin gefragt, "worin es wohl begründet ist, dass
MedizinerInnen nur die Hälfte
der zeitlichen Anforderungen zur Erreichung der Psychotherapie-Anerkennung
durch ihren Verband (und die Krankenkassen und Behörden) benötigen,
und dann gleich noch über die Grundversicherung abrechnen können, während
normale PsychotherapeutInnen (mit deutlich längerem Ausbildungs- und Praxis-Erfahrungs-Hintergrund)
nicht über die Grundversicherung abrechnen können: Liegt
es an der Herkunft ?? Liegt es vielleicht an der Muttermilch ?? Oder rechtfertigen
eventuell unterschiedliche Gene diese krasse Ungleichheit ??"
Antwort: "Das hat natürlich u.A. geschichtliche Gründe. Denn bis vor einigen
Jahren war der/diejenige welche Medizin studierte, halt wirklich ein 'Gott
in Weiss', und man traute ihm alles zu... Und natürlich wirkt das, zusammen
mit dem guten Lobbying der Mediziner, immer noch..."
PsychotherapeutIn - Psychiater - PsychologIn - Die Unterschiede
Psychotherapie | klinische Psychologie | Psychiater | |
Grundausbildung | Sozialwissenschaftliches Fach- oder Hochschulstudium | Hochschulstudium Psychologie | Hochschulstudium Medizin |
Psychotherapeutische Zusatzausbildung | Psychotherapeutische Spezialausbildung | keine | spezialärztliche Weiterbildung |
Qualifikation für Tätigkeit | Der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin sind Fachpersonen, welche
seelisch leidende und kranke Menschen behandeln können. |
Der Psychologe / die Psychologin sind Fachleute, welche gesunde Menschen beurteilen und beraten können
|
Der Psychiater / die Psychiaterin sind Fachleute für schwere Geisteskrankheiten und deren medizinisch-psychiatrische Begutachtung und Behandlung. Die Ausbildung besteht aus einem Medizinstudium sowie einer spezialärztlichen Weiterbildung in psychiatrischen Institutionen. |
Zu erwähnen ist, dass natürlich auch Doppel-Ausbildungen möglich
sind.
Viele Psychiater und Psychologen - aber lange nicht alle - sind auch
PsychotherapeutInnen. Das heisst, sie haben zusätzlich zu ihrem Studium eine
psychotherapeutische
Spezialausbildung
gemacht.
Es ist das Recht der Therapiesuchenden / PatientInnen, zu erfahren, welche Ausbildung ihr möglicher / zukünftiger Therapeut gemacht hat. Wird die Frage nicht oder nur unbefriedigend beantwortet, suchen sie weiter...
Leider deklarieren die Verbände dies bis heute (mit einigen Ausnahmen, wie z.B. der SVG oder die Gedap) die Ausbildung ihrer Mitglieder nicht, und Nachfragen werden oft nicht wirklich beantwortet und / oder mit dem Hinweis auf das abgeschlossene Studium oder den Fachtitel abgespiesen...
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