Informationen zu den unterschiedlichen Anforderungen für die verschiedenen anerkannten Titel
INHALT



Grundsätzliches zum Thema Anerkennung / Praxisbewilligung

Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie NICHT anerkannt
:

Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie anerkannt


Praxisbewilligung
(Voraussetzungen / kantonal geregelt)

Unterscheidungen / Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachtiteln


Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie nicht anerkannt:

Akademische Titel wie lic.phil. I, Dr. phil. sind nicht zwingend im Fachbereich Psychologie erworben worden, und auch Titel wie Dipl. Psychologe oder lic.phil., Psychologe qalifizieren nicht zur psychotherapeutischen Tätigkeit.
Sie bedeuten nur, dass der / die Inhaber dieser Titel ein Grundstudium in Psychologie abgeschlossen haben.
Psychologie ist aber noch nicht Psychotherapie und qualifiziert nicht zu psychotherapeutischer Tätigkeit, genau wie ein Medizinstudium auch nicht.
Mit diesen Titeln darf man in der Schweiz in allen Kantonen welche mittlerweilen die Psychotherapie geregelt haben, psychologisch Beratung von gesunden anbieten, weil sie nicht zur Ausübung von Psychotherapie qualifizieren.



Folgende Fachtitel sind im Bereich Psychotherapie anerkannt:
Psychotherapeut(in) SPV
(SPV = Schweizerischer Psychotherapeuten-Verband)
PsychotherapeutInnen mit diesem Fachtitel haben nach ihrer Grundausbildung / Grundstudium eine von SPV und CHARTA anerkannte, 5-6 Jahre dauernde Spezialisierung in Psychotherapie abgeschlossen.

Psychotherapeut(in) FSP (FSP = Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen, ein Zusammenschluss akademischer Psychologen/innen).
PsychotherapeutInnen mit diesem Fachtitel haben nach ihrer Grundausbildung / Grundstudium eine von der FSP anerkannte, 3-4 Jahre dauernde Spezialisierung in Psychotherapie abgeschlossen.

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH:
Bei den Psychiatern besteht Gewähr für eine fachgerechte Ausbildung in Psychiatrie und Psychopharmakologie. Alle Psychiater, die den Facharzttitel FMH nach dem 1. Januar 1998 erworben haben, verfügen über eine der anerkannten Psychotherapieausbildungen mit Abschluss, welche allerdings nur etwa die Hälfte des Umfangs eines Psychotherapeuten SPV umfasst (siehe). Von den Psychiatern mit einem Facharzttitel älteren Datums haben einige, aber nicht alle diese Ausbildung freiwillig absolviert.
Trotzdem dürfen bis heute nur Psychiater im Rahmen der Grundversicherung Psychotherapie machen und abrechnen. Bisher wird diese Thematik allerdings behandelt, wie wenn es um Diskurse und Meinungen, statt um Tatsachen ginge.

Allerdings gibt es auch zwischen diesen anerkannten Titeln teilweise grössere Unterschiede, z.B. was die Bedingungen zur Erlangung des Titels anbetrifft (siehe). Ganz abgesehen davon, dass auch im Grundstudium zwischen Ärzten und klinischen PsychologInnen das psychologische Grundlagenwissen unterschiedlich ausgebildet wird.


Praxisbewilligung Psychotherapie
(Voraussetzungen / kantonal geregelt)

Bis heute werden die Voraussetzungen für die Erlangung einer Praxisbewilligung für Psychotherapie von den Kantonen geregelt.

Welche psychotherapeutisch arbeitenden Personen erhalten heute von der Gesundheitsdirektion eine kantonale Praxisbewilligung?

Zusammengefasst erhalten heute zwei Kategorien von Psychotherpeut/innen eine kantonale Praxisbewilligung:

Offizielle Homepages zum Thema Praxisbewilligung in verschiedenen Kantonen:

ZH Kanton Zürich (Verordnung über die Berufe der Gesundheitspflege / Bewilligungen)



Unterscheidungen / Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachtiteln der verschiedenen Verbände
(siehe auch hier)

Fachtitel Grundausbildung Theorie / Wissen / klin. Training Selbsterfahrung Supervision eigener Praxis weitere Bedingungen

psychotherap.
Praxis

Gesamtdauer
Psychotherapeut SPV sozialwissenschaftl. Hochschul-studium plus (bei gewissen Studienabschlüssen) Ergänzungsstudium Psychotherapiewissenschaften der Charta Erwerb von Theorie in der gewählten Methode während 400 h 300 h / Sitzungen, wovon mind. 100 Einzelsitzungen 250 h / Sitzungen, wovon mindestens 100 h im Einzelsetting

Prozessualität (während mindesten fünf Jahren, davon ein Jahr Praktikum) und Integralität (siehe 3., 3.1. und 3.2.) des Ausbildungsganges.

1 Jahr
5 - 6 Jahre
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP Studium klinische Psychologie 400 h 200 h, davon mind. 100 Std. im Einzelsetting 200 h, davon mind. 100 h im Einzelsetting  
400 h
3 - 4 Jahre
Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie FMH Studium Medizin 280 Std. 125 h 125 h (davon 60 Std. in der Gruppe) 3 Fallberichte / 90 Std.
k. A.
3 Jahre

Um die Unterschiede noch etwas deutlicher zu machen, hier am Beispiel der von FMH und FSP anerkannte "Psychotherapeutische Weiterbildung in kognitiver Verhaltenstherapie" der Uni Basel mit den Anforderungen für PsychologInnen einerseits, und und ÄrztInnen andererseits:

Anerkennung Fachwissen, inkl. klinisches Training Selbsterfahrung Supervision Fallberichte klinische Praxis

eigene
therap. Tätigkeit

Ärzte / FMH
280 h
125
125
3 FB / 90 h
k.A.
k.A.
PsychologInnen / FSP
640 h
200 h
200 h
8 FB/240 h
1800 h
480 h

Frage:
Ich habe verschiedentlich Kolleginnen und Kollegen mit Grundstudium Medizin gefragt, "worin es wohl begründet ist, dass MedizinerInnen nur die Hälfte der zeitlichen Anforderungen zur Erreichung der Psychotherapie-Anerkennung durch ihren Verband (und die Krankenkassen und Behörden) benötigen, und dann gleich noch über die Grundversicherung abrechnen können, während normale PsychotherapeutInnen (mit deutlich längerem Ausbildungs- und Praxis-Erfahrungs-Hintergrund) nicht über die Grundversicherung abrechnen können: Liegt es an der Herkunft ?? Liegt es vielleicht an der Muttermilch ?? Oder rechtfertigen eventuell unterschiedliche Gene diese krasse Ungleichheit ??"

Antwort: "Das hat natürlich u.A. geschichtliche Gründe. Denn bis vor einigen Jahren war der/diejenige welche Medizin studierte, halt wirklich ein 'Gott in Weiss', und man traute ihm alles zu... Und natürlich wirkt das, zusammen mit dem guten Lobbying der Mediziner, immer noch..."

PsychotherapeutIn - Psychiater - PsychologIn - Die Unterschiede

  Psychotherapie klinische Psychologie Psychiater
Grundausbildung Sozialwissenschaftliches Fach- oder Hochschulstudium Hochschulstudium Psychologie Hochschulstudium Medizin
Psychotherapeutische Zusatzausbildung Psychotherapeutische Spezialausbildung keine spezialärztliche Weiterbildung
Qualifikation für Tätigkeit

Der Psychotherapeut / die Psychotherapeutin sind Fachpersonen, welche seelisch leidende und kranke Menschen behandeln können.
Ihre Ausbildung betsht aus einem Hochschulstudium in einer Humanwissenschaft (meist Psychologie oder Medizin) und der eigentlichen psychotherapeutischen Spezialausbildung in mindestens einer wissenschaftlich anerkannten und bewährten Therapiemethode.

Der Psychologe / die Psychologin sind Fachleute, welche gesunde Menschen beurteilen und beraten können

 

Der Psychiater / die Psychiaterin sind Fachleute für schwere Geisteskrankheiten und deren medizinisch-psychiatrische Begutachtung und Behandlung.

Die Ausbildung besteht aus einem Medizinstudium sowie einer spezialärztlichen Weiterbildung in psychiatrischen Institutionen.

Zu erwähnen ist, dass natürlich auch Doppel-Ausbildungen möglich sind.
Viele Psychiater und Psychologen - aber lange nicht alle - sind auch PsychotherapeutInnen. Das heisst, sie haben zusätzlich zu ihrem Studium eine psychotherapeutische Spezialausbildung gemacht.

Es ist das Recht der Therapiesuchenden / PatientInnen, zu erfahren, welche Ausbildung ihr möglicher / zukünftiger Therapeut gemacht hat. Wird die Frage nicht oder nur unbefriedigend beantwortet, suchen sie weiter...

Leider deklarieren die Verbände dies bis heute (mit einigen Ausnahmen, wie z.B. der SVG oder die Gedap) die Ausbildung ihrer Mitglieder nicht, und Nachfragen werden oft nicht wirklich beantwortet und / oder mit dem Hinweis auf das abgeschlossene Studium oder den Fachtitel abgespiesen...

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